Historischer Entscheid zur Ahndung von Ökozid

Die EU hat sich auf die gesetzliche Verankerung eines neuen Straftatbestands geeinigt, mit dem Umweltverbrechen geahndet werden sollen. Es ist ein Entscheid mit Signalwirkung – auch für die Schweiz.

Schwerste Umweltschäden sollen bestraft werden

Am Donnerstagnachmittag billigte die Europäische Union in Brüssel die Verschärfung ihrer «Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt». Die Richtlinie wird nun Bestimmungen enthalten, die sich direkt mit bestimmten schweren Fällen der Zerstörung von Ökosystemen befassen, einschliesslich der Zerstörung von Lebensräumen wie der Ozeane.

Der endgültige Text wurde am Donnerstag nach mehrmonatigen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat, der Kommission und dem Parlament vorgelegt. Dabei ging es unter anderem um die Einführung eines «qualifizierten Straftatbestands», womit schwerste Umweltschäden verhindert und bestraft werden sollen, einschliesslich «mit dem Umweltmord vergleichbarer Fälle». Der Text wird in den kommenden Monaten förmlich angenommen werden, aber die entscheidende politische Einigung ist bereits erzielt.

Auch wenn noch unklar ist, in welchen Fällen diese Regelung greift und wie die Sanktionsmechanismen genau aussehen, ist dies ein historischer Entscheid. Er ist zudem ein wichtiges Signal für die Schweiz, die bisher wenig tut in diesem Bereich.

Dr. Silvia Frey

Meeresschutzbiologin, KYMA

Wachsendes Interesse der Öffentlichkeit

Der Text lehnt sich eng an die von einem unabhängigen Expertengremium, das von der Stop Ecocide Foundation im Jahr 2021 einberufen wurde, vorgeschlagene Definition von Ökozid als internationales Verbrechen an. Es handelt sich um eine Definition, die weltweit ein rasch wachsendes Interesse bei Regierungen, Jurist:innen, Wissenschaftler:innen und Medien ausgelöst hat.

Das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach einer Anerkennung von Ökozid bzw. Verbrechen auf ökologischer Ebene ist unbestreitbar vorhanden und wächst. Eine Koalition aus Politiker:innen, Nichtregierungsorganisationen wie KYMA und der Zivilgesellschaft setzt sich seit über einem Jahr für die Aufnahme des Themas in die Richtlinie ein.

Stopp Ökozid

Verbrechen gegen die Natur müssen als solche verstanden und geahndet werden. Wir fordern die Schweiz auf, Ökozid als Verbrechen anzuerkennen und sich für dessen Aufnahme in den Katalog der schwersten Verbrechen des internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen. Unterstütze diese Forderung!

Stopp Ökozid

Verbrechen gegen die Natur müssen als solche verstanden und geahndet werden. Wir fordern die Schweiz auf, Ökozid als Verbrechen anzuerkennen und sich für dessen Aufnahme in den Katalog der schwersten Verbrechen des internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen. Unterstütze diese Forderung!

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner