Hoffnung für Haie und Rochen: CITES weitet Schutz aus

Auf der Weltartenschutzkonferenz der CITES im usbekischen Samarkand haben die Vertragsstaaten Ende November 2025 einem Ausbau des Schutzes für Haie und Rochen zugestimmt. Mehr als 70 Arten – darunter Walhaie, Mantas, viele Hochseehaie und Rochen – unterliegen nun strengeren Handelsregeln oder einem vollständigen Handelsverbot. Für besonders bedrohte Arten wie den Weissspitzen-Hochseehai wurde der internationale Handel komplett verboten und auch für den Handel mit Schlingerhai-Produkten gelten Einschränkungen.

Dringend nötiger Erfolg für den Meeresschutz

Damit reagiert die internationale Gemeinschaft auf alarmierende Zahlen: Gemäss der Weltnaturschutzunion IUCN sind rund ein Drittel aller Hai- und Rochenarten weltweit vom Aussterben bedroht. Der Schritt ist ein wegweisender Erfolg für den Meeresschutz, weil er erstmals auch kommerziell genutzte Arten einbezieht und damit den globalen Markt für Fang, Fleisch, Flossen, Leberöl und andere Produkte stark reguliert.

Schutz für die stark befischten Schlingerhaie

Zu den von der neuen CITES-Regelung betroffenen Arten zählen auch solche, die wegen ihres Öls gefangen werden, darunter die Schlingerhaie. Die Haie leben in der Tiefsee und reagieren besonders empfindlich auf menschliche Eingriffe. Viele dieser Arten wachsen sehr langsam, reifen spät und bringen nur wenige Nachkommen zur Welt. Deshalb sind sie anfällig für Überfischung und eine Erholung der Population dauert oft Jahrzehnte – wenn sie überhaupt gelingt. Ihr Leberöl besteht zu 70% aus Squalen, das vor allem in Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten verwendet wird. In den letzten Jahrzehnten hat der Fang auf Schlingerhaie deshalb stark zugenommen. Das hat dazu geführt, dass ihre Populationen um bis zu 90% zurückgegangen sind.

Durch die neue CITES-Regelung darf der internationale Handel mit Produkten dieser Haie nur noch mit spezieller Genehmigung und unter strengen Bedingungen erfolgen. Jede kommerzielle Ausfuhr muss nun belegen, dass der Fang nachhaltig ist und die Bestände nicht gefährdet.

Was bedeutet der CITES-Entscheid für den Haifang auf den Malediven?

Nur wenige Wochen vor der globalen CITES-Entscheidung hat die maledivische Regierung unter Mohamed Muizzu angekündigt, die Fischerei auf Schlingerhaie wieder zu erlauben – nach einer 15-jährigen kompletten Fangverbotsperiode. Neu dürfen jeweils zwischen Dezember und Juni maximal 40 registrierte Fangboote in ausgewiesenen Offshore-Gewässern Schlingerhaie fangen.

Die CITES-Entscheidung zeigt klar: Die internationale Gemeinschaft erkennt mittlerweile, dass Haie und Rochen – auch tiefseebewohnende, weniger bekannte Arten – essenziell für marine Ökosysteme sind. Ein nachhaltiger Handel und strikte Exportkontrollen sind ein wichtiges Werkzeug, um das Artensterben zu stoppen.

Die Malediven befinden sich mit dem neu erlaubten Fang von Schlingerhaien auf einem Irrweg. Für einen wirtschaftlichen Aufschwung muss die Regierung mit lokalen Gemeinden und Naturschutzfachleuten zusammenarbeiten, um nachhaltige Alternativen für betroffene Fischer zu finden. Dies forderten wir kürzlich mit einer öffentlichen Stellungnahme.

Nein zum Haifang auf den Malediven

Erhebe deine Stimme gegen den neu erlaubten Haifang auf den Malediven und sende eine Protestmail an die maledivische Regierung.

Nein zum Haifang auf den Malediven

Erhebe deine Stimme gegen den neu erlaubten Haifang auf den Malediven und sende eine Protestmail an die maledivische Regierung.

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