Stopp Ökozid: Verbrechen gegen die Natur strafrechtlich verfolgen
Verbrechen gegen die Natur müssen als solche verstanden und geahndet werden. Wir fordern die Schweiz auf, Ökozid als Verbrechen anzuerkennen und sich für dessen Aufnahme in den Katalog der schwersten Verbrechen des internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen. Unterstütze diese Forderung und unterzeichne die Petition!
Bisher haben 6’515 Menschen unterzeichnet.
Die Forderung an Bundesrat und Parlament:
Die Unterzeichnenden fordern vom Bundesrat und Parlament, folgende Schritte zu unternehmen, um national und international ein klares Zeichen gegen die massive Naturzerstörung an Land und in den Ozeanen zu setzen:
- Unterstützung und Verstärkung der laufenden Bemühungen, Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aufzunehmen;
- Weiterentwicklung der nationalen Gesetzgebung, damit Ökozid formell als Verbrechen definiert und entsprechend in die Gesetzgebung der Schweiz aufgenommen werden kann.
Argumentation
Ökozid bezeichnet die massive Schädigung und Zerstörung der natürlichen Lebenswelt, dem Zuhause von uns allen, durch menschliche Aktivitäten, die trotz Wissen um die Risiken begangen werden. Ökozid muss international als Verbrechen anerkannt werden.
Wir erleben heute das grösste Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier. Die weltweiten Umweltprobleme und die Klimakrise sind das Resultat jahrzehntelanger schädigender Industrieaktivitäten und wirtschaftsgetriebener politischer Entscheide. Den Unternehmensspitzen sind die Umweltrisiken schon lange bekannt. Es ist höchste Zeit, dass die Industrie, Investoren und Regierungen die Verantwortung für ihre ökoziden Aktivitäten und Entscheidungen übernehmen müssen. Die bislang geltenden Umweltschutzgesetze und Strafen vermögen nicht, die voranschreitende Zerstörung der Umwelt effektiv aufzuhalten.
Eine gerichtbare Verankerung von Ökozid am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag könnte dies ändern. Denn dadurch könnten für schwere Umweltschäden verantwortliche Personen strafrechtlich verfolgt werden. Zudem hätte ein Ökozid-Gesetz Signalwirkung: Entscheidungsträger:innen in Unternehmen und Regierungen würden von umweltschädigenden Investitionen und Praktiken weggeleitet.
Die Schweiz ist einer der 123 Staaten, die das Römische Statut als rechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert haben. Sie kann sich an der jährlichen Versammlung des Internationalen Strafgerichthof dafür einsetzen, dass Ökozid in den Katalog der schweren Verbrechen aufgenommen wird.