Von Recycling zu echter Vermeidung und Wiederverwendung: Für eine stärkere Verpackungsverordnung

Als Teil der Koalition Swiss Plastic Action, die zehn Umwelt- und Konsumentenorganisationen vereint, begrüssen wir die Revision der Bundesverpackungsverordnung als einen wichtigen Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Doch der aktuelle Entwurf reicht noch nicht aus, um die Plastikverschmutzung wirksam zu bekämpfen und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

5 Forderung an das Bundesamt für Umwelt

In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) fordert die Koalition:

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Reduktion an der Quelle: Verbindliche Ziele zur Verringerung des gesamten Verpackungsabfalls um 5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040 im Vergleich zu 2018.

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Universelles Pfandsystem: Eine obligatorische Pfandregelung für alle Getränkeverpackungen – sowohl Mehrweg- als auch Einwegverpackungen – um hohe Rücklaufquoten zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Materialien zu schaffen.

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Investitionen in Wiederverwendung: Ein Teil der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) soll in die Infrastruktur für Wiederverwendung, Waschlogistik und nationale Standards fliessen – wie es in Frankreich und Deutschland bereits geschieht.

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Sichere Materialien: Verbot gefährlicher Chemikalien und Sicherstellung, dass alle Verpackungen – auch recycelte – chemisch inert und für Verbraucher unbedenklich sind.

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Transparenz: Strengere Unternehmensberichterstattung und unabhängige Überprüfung zur Vermeidung von Greenwashing.

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Reduktion an der Quelle: Verbindliche Ziele zur Verringerung des gesamten Verpackungsabfalls um 5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040 im Vergleich zu 2018.

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Universelles Pfandsystem: Eine obligatorische Pfandregelung für alle Getränkeverpackungen – sowohl Mehrweg- als auch Einwegverpackungen – um hohe Rücklaufquoten zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Materialien zu schaffen.

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Investitionen in Wiederverwendung: Ein Teil der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) soll in die Infrastruktur für Wiederverwendung, Waschlogistik und nationale Standards fliessen – wie es in Frankreich und Deutschland bereits geschieht.

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Sichere Materialien: Verbot gefährlicher Chemikalien und Sicherstellung, dass alle Verpackungen – auch recycelte – chemisch inert und für Verbraucher unbedenklich sind.

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Transparenz: Strengere Unternehmensberichterstattung und unabhängige Überprüfung zur Vermeidung von Greenwashing.

Mit der Umsetzung dieser Massnahmen würde die Schweiz mit der kommenden EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) in Einklang stehen. Damit könnte sie sich als glaubwürdige Vorreiterin für sichere und kreislauforientierte Verpackungen positionieren. Die Vernehmlassung endete am 16. Oktober. Wir hoffen, dass die Regierung diese Empfehlungen in den endgültigen Text der Verordnung aufnehmen wird. Die Veröffentlichung wird für 2026 erwartet.

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