Stopp Ökozid: Verbrechen gegen die Natur strafrechtlich verfolgen
Verbrechen gegen die Natur müssen als solche verstanden und geahndet werden. Wir fordern die Schweiz auf, Ökozid als Verbrechen anzuerkennen und sich für dessen Aufnahme in den Katalog der schwersten Verbrechen des internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen.
Die Petition wurde von 6’649 Menschen unterzeichnet und am 5. März 2025 in Bern übergeben.
Die Forderung an Bundesrat und Parlament:
Die Unterzeichnenden fordern vom Bundesrat und Parlament, folgende Schritte zu unternehmen, um national und international ein klares Zeichen gegen die massive Naturzerstörung an Land und in den Ozeanen zu setzen:
- Unterstützung und Verstärkung der laufenden Bemühungen, Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aufzunehmen;
- Weiterentwicklung der nationalen Gesetzgebung, damit Ökozid formell als Verbrechen definiert und entsprechend in die Gesetzgebung der Schweiz aufgenommen werden kann.
Argumentation
Ökozid bezeichnet die massive Schädigung und Zerstörung der natürlichen Lebenswelt, dem Zuhause von uns allen, durch menschliche Aktivitäten, die trotz Wissen um die Risiken begangen werden. Ökozid muss international als Verbrechen anerkannt werden.
Wir erleben heute das grösste Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier. Die weltweiten Umweltprobleme und die Klimakrise sind das Resultat jahrzehntelanger schädigender Industrieaktivitäten und wirtschaftsgetriebener politischer Entscheide. Den Unternehmensspitzen sind die Umweltrisiken schon lange bekannt. Es ist höchste Zeit, dass die Industrie, Investoren und Regierungen die Verantwortung für ihre ökoziden Aktivitäten und Entscheidungen übernehmen müssen. Die bislang geltenden Umweltschutzgesetze und Strafen vermögen nicht, die voranschreitende Zerstörung der Umwelt effektiv aufzuhalten.
Eine gerichtbare Verankerung von Ökozid am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag könnte dies ändern. Denn dadurch könnten für schwere Umweltschäden verantwortliche Personen strafrechtlich verfolgt werden. Zudem hätte ein Ökozid-Gesetz Signalwirkung: Entscheidungsträger:innen in Unternehmen und Regierungen würden von umweltschädigenden Investitionen und Praktiken weggeleitet.
Die Schweiz ist einer der 123 Staaten, die das Römische Statut als rechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert haben. Sie kann sich an der jährlichen Versammlung des Internationalen Strafgerichthof dafür einsetzen, dass Ökozid in den Katalog der schweren Verbrechen aufgenommen wird.
Positionspapier «Ökozid - eines der schwersten Verbrechen unserer Zeit»
Umweltverbrechen stoppen: 6’649 Unterschriften gegen Ökozid eingereicht
Wir fordern die Schweiz auf, Ökozid als Verbrechen anzuerkennen und sich für dessen Aufnahme in den Katalog der schwersten Verbrechen des internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen. Heute übergaben wir in Bern 6’649 Unterschriften zuhanden Bundesrat und Parlament.
Historischer Entscheid zur Ahndung von Ökozid
Die EU hat sich auf die gesetzliche Verankerung eines neuen Straftatbestands geeinigt, mit dem Umweltverbrechen geahndet werden sollen. Es ist ein Entscheid mit Signalwirkung – auch für die Schweiz, die bisher wenig tut in diesem Bereich.
Ökozid – eines der schwersten Verbrechen unserer Zeit
Ökozid steht für das, was mit unserer Erde geschieht: Die massive Zerstörung der natürlichen Lebenswelt, dem Zuhause von uns allen. Bislang wird kaum jemand dafür zur Verantwortung gezogen. Wenn wir den Ökozid nicht als eines der grössten Verbrechen unserer Zeit anpacken, wird er das Verbrechen sein, das unsere Zeit beenden wird. Ein Positionspapier von KYMA sea conservation & research erläutert die Hintergründe.



